Dieses 1125m² große Grundstück befindet sich in einer ruhigen Ortsrandlage von Udenheim. Für dieses Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Die Zuwegung erfolgt über die Hahnheimer Straße. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung kann ein Baukörper mit z.B. zwei Eingängen errichtet werden. Es empfiehlt sich bei mehr als einem Eingang eine Teilungserklärung zu erstellen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite bzw. vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen - melden Sie sich bitte entsprechend.
Der Weinort Udenheim ist eine liebens- und lebenswerte Gemeinde mit Tradition und Charme, in der Wohnen und Leben Spaß machen. Kurz gesagt ein Ort, der für jede/n etwas zu bieten hat. Die Ortsgemeinde mit ihren ca. 1.400 Einwohnern liegt eingebettet in sonnige Rebenhänge zwischen Mainz und Alzey.
Alte Gebäude und Höfe gehören genauso zur Ortsansicht, wie die modernen Häuser im Neubaugebiet. Nicht zuletzt deshalb bietet die Gemeinde sowohl jungen als auch älteren Menschen gleichermaßen eine anregende und ansprechende Wohnkultur.
Zahlreiche Weingüter laden überdies zu Weinproben und Veranstaltungen ein. An jedem Mittwoch findet von 15-18h weiterhin auch ein Wochenmarkt statt, der sowohl die Grundversorgung seiner Bürger*innen sichert als auch als hevorragend funktionierende Kommunikationsplattform dient. Diverse Fesitivitäten runden das kulturelle Angebot des Ortes entsprechend ab.
Gute Verkahrsanbindungen nach Saulheim, Wörrstadt, Nieder-Olm. Autobahnzubringer ca. 4 km entfernt. Fahrzeit nach Mainz ca.15 Minuten, Schulbusse im regelmäßigen Einsatz, Kindergarten im Ort
Objektangaben:
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Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf:
Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über selbstgenutzte Wohnungen und/oder Einfamilienhäuser eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. der gesetzlichen MwSt zu zahlen. Damit wir wegen der benannten Immobilie für Sie tätig werden können, bitten wir Sie entsprechend § 656a BGB, unsere Beauftragung per Mail zu bestätigen.
Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf an Gewerbetreibende/Unternehmer oder Verkauf von Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen, Wohn-und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser und unbebauten Grundstücken:
Die Provision in Höhe von 5,95% inkl. der gesetzlichen MwSt. ist mit Abschluss der notariellen Beurkundung verdient und sofort fällig!
Fälligkeit und Höhe der Provision bei Vermietung:
Richtet sich nach den in unseren AGB unter § 2 "Maklerprovision" genannten Bedingungen.
Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die "Bieler GmbH" nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die "Bieler GmbH" ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die "Bieler GmbH" grundsätzlich nicht teil. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB-Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle ( z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net
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