Haus 1 - vermietet
Haus 2 - vermietet
Wohnung 1 1.OG Hinterhaus - vermietet
Wohnung 2 1.OG Hinterhaus - vermietet
Halle und Lagerraum - wird vom Eigentümer genutzt. (Bei Vermietung ca.1000 EUR)
Gesamtmiete kalt für die 4 Wohneinheiten: 2.625,00 EUR
Welgesheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Sprendlingen hat. Die Bundesautobahn 61 verläuft durch das Gemeindegebiet. Die nächste Anschlussstelle Bad Kreuznach ist etwa 3 km entfernt. Welgesheim liegt im Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes. In der Gemeinde liegt der Bahnhof Welgesheim-Zotzenheim an der Bahnstrecke Worms–Bingen Stadt. Dort halten stündlich Regionalbahnen.
Ein Kindergarten ist vor Ort. Schulen sind in Sprendlingen und Gensingen. hier finden Sie auch entsprechende Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung. Für Großeinkäufe findet man in Bingen am Rhein und Bad Kreuznach entssprechende Möglichkeiten.
Objektangaben:
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die Haftung der Bieler GmbH ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf:
Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über selbstgenutzte Wohnungen und/oder Einfamilienhäuser eine Provision in Höhe von 3,57% inkl. der gesetzlichen MwSt zu zahlen. Damit wir wegen der benannten Immobilie für Sie tätig werden können, bitten wir Sie entsprechend § 656a BGB, unsere Beauftragung per Mail zu bestätigen.
Fälligkeit und Höhe der Provision bei Verkauf an Gewerbetreibende/Unternehmer oder Verkauf von Gewerbeimmobilien oder Kapitalanlagen, Wohn-und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser und unbebauten Grundstücken:
Die Provision in Höhe von 5,95% inkl. der gesetzlichen MwSt. ist mit Abschluss der notariellen Beurkundung verdient und sofort fällig!
Fälligkeit und Höhe der Provision bei Vermietung:
Richtet sich nach den in unseren AGB unter § 2 "Maklerprovision" genannten Bedingungen.
Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die "Bieler GmbH" nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die "Bieler GmbH" ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die "Bieler GmbH" grundsätzlich nicht teil. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB-Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle ( z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net
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